Krankmeldungen & Beurlaubungen
Krankmeldung
Falls Ihr Kind erkrankt und nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine sofortige Mitteilung an die Schule erforderlich. Diese kann zunächst telefonisch erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung sollte jedoch spätestens nach drei Tagen vorliegen. Bei kurzfristigen Erkrankungen reicht es, wenn das Kind die schriftliche Mitteilung nach seiner Genesung mit zur Schule bringt.
Ein Entschuldigungsschreiben finden Sie auf der letzten Seite im Hausaufgabenheft. Sie können es auch downloaden und ihrem Kind ausgefüllt mitgeben.
Bei langfristigen Erkrankungen und bei Nichtteilnahme z.B. am Sportunterricht, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Beurlaubungen außerhalb der Schulferien
In jedem Schuljahr gibt es Anträge von Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Ferien Urlaub machen oder die Ferien verlängern möchten. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie auf die Rechtslage zur Beurlaubung Ihrer Kinder außerhalb der Ferien hinzuweisen:
1. Schulleiter dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Befreiung
vom Unterricht für eine Reise gewähren.
2. In Ausnahmefällen bleiben Beurlaubungen möglich. Voraussetzung ist hierfür, dass
ein wichtiger Grund im Rechtssinn vorliegt.
In jedem Fall ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erforderlich.
Das gilt auch bei der Beurlaubung für religiöse Feiertage.
Ein Antragsformular können Sie hier downloaden und über die Klassenlehrerin an die Schulleitung weiterleiten.